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Ab welchem Betrag wird die Herkunft der an die Börse gezahlten Mittel überprüft?

In der Regel gehen wir von 15.000 EUR aus, was bedeutet, dass Sie bei Überschreitung dieses Betrags mehr oder weniger damit rechnen müssen, dass Sie nach der Quelle gefragt werden.

Betrachten Sie dies jedoch bitte nicht als gegeben. Es gibt Situationen, in denen wir genügend Informationen über einen Kunden haben, um bei einem solchen Betrag nicht nachfragen zu müssen, und andere, in denen wir vorher nachfragen werden. Bei den genannten 15.000 EUR handelt es sich um den Gesamtbetrag der Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum.

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